Elterngespräche

Etwa 6 bis 8 Wochen nach dem Kita-Start des Kindes führen wir ein Erstgespräch, um uns mit den Eltern über den Verlauf der Eingewöhnung auszutauschen und erste Rückmeldungen zu geben – über das Verhalten und die Interessen, die das Kind bisher in der Kita gezeigt hat sowie über aktuelle Entwicklungs-Schwerpunkte.
Als wichtigen Schwerpunkt unserer Arbeit betrachten wir das halbjährliche Elterngespräch.
Das Datum dieser Elterngespräche wird bestimmt vom Geburtstag des Kindes: Jeweils innerhalb von 14 Tagen rund um den Geburtstag führen wir das „Grenzstein-Gespräch“. Vorlage dazu bildet das Raster „Grenzsteine der Entwicklung“, das die Bildungsleitlinien als Methode der Entwicklungsbeobachtung empfehlen. Ziel ist es sicherzustellen, dass keine Entwicklungsverzögerungen übersehen werden. Ergänzend werden je nach Bedarf Inhalte – wie im Folgenden beschrieben – besprochen.

Das zweite Gespräch findet dann etwa ein halbes Jahr später statt. Dafür bereitet sich der/die jeweilige ElterngesprächspartnerIn anhand eines Vordruckes zu folgenden Themen vor: Interessen des Kindes, Selbständigkeit, Sozialverhalten, Fein- und Grobmotorik, kognitive und intellektuelle Fähigkeiten, Sprachentwicklung, evtl. besondere Themen, Organisatorisches, Nachfragen zum Stand von Untersuchungen und therapeutische Maßnahmen.
Diese Informationen bezieht der/die ElterngesprächspartnerIn nicht nur aus eigener Beobachtung, sondern auch aus unserer Angebotsstatistik, aus schriftlich fixierten Beobachtungen, aus dem Bildungsbuch und aus einer Info-Sammlung im Rahmen der Dienstbesprechung. In den Elterngesprächen bitten wir auch um Feedback, Kritik und Anregungen zu unserer Arbeit.

Wenn zwischen den genannten Gesprächsterminen akuter Austauschbedarf besteht, kann über das pädagogische Fachpersonal jederzeit ein Termin mit dem/der ElterngesprächspartnerIn ausgemacht werden. Zwischen Tür und Angel wollen wir nur alltägliche Kleinigkeiten besprechen, da unsere Aufmerksamkeit dann von den Kindern beansprucht wird.

Nach der Sommerschließung bis Mitte Oktober führen wir mit den Familien der neuen „Schulminis“ ein Gespräch zum Schuleingangsprofil. Dieser Einschulungsbogen ist Teil des Kooperationsvertrages zwischen Kitas und Grundschulen. Der/die ElterngesprächspartnerIn trägt dort nach Rücksprache mit dem Gesamtteam die Sicht der Kita ein und führt anschließend das oben genannte Gespräch, bei dem das Schuleingangsprofil an die Eltern gegeben wird. Es liegt in der Entscheidung der Eltern, den Fragebogen in der Schule abzugeben. Inhalt des Schuleingangsprofils sind umfassende Fragen zu Entwicklung und Fertigkeiten des Kindes, wobei wir ein besonderes Augenmerk darauf richten, die besonderen Interessen und Ressourcen des Kindes hervorzuheben.

Bevor ein Kind die Kita verlässt, führen wir ein Abschlussgespräch, in dem Wesentliches noch einmal zusammengefasst wird. Besonders in diesem Gespräch bitten wir um ein Feedback und Verbesserungsvorschläge.

Elternvertretung/Beirat

Der Elternbeirat besteht aus zwei VertreterInnen des Trägers, in unserem Fall der Oberin der Schwesternschaft und deren Stellvertretung, zwei VertreterInnen des Kita-Teams (Leiterin und deren Stellvertretung) und zwei SprecherInnen, welche die gewählte Elternvertretung aus ihren Reihen benennt. Dieser Elternbeirat trifft sich in der Regel einmal jährlich zum Finanzbericht, aber er berät auch über die Gebührenordnung, Schließzeiten und aktuelle Themen und Anlässe.

Alle Eltern unserer KiTa bilden die Elternversammlung, welche wahlberechtigt – in unserer KiTa acht Elternvertreter – wählt. Die Elternvertretung trifft sich etwa im 8-Wochen-Rhythmus mit Kita-Leitung und/oder Stellvertretung, um über Anliegen der Elternschaft, aber auch des Kita-Teams zu beraten.

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